Technische Hilfeleistung

Tiefbau

Tiefbauunfälle



Einsturzursachen im Tiefbau

Grundsätzliche Arten von Tiefbaustellen

Folgende Arten des Verbaus werden verwendet:

1. Böschungswinkel:

Allgemein gelten folgende Böschungswinkel:

Nicht bindiger oder weicher Boden

  • Mutterboden
  • Leichter Boden, z.B. nichtbindige Sande und Kiese

Steifer oder halbfester bindiger Boden

  • Stark lehmiger Sand
  • sandiger Lehm
  • Lehm, Mergel
  • sowohl in naturfeuchtem Zustand als auch trocken

Leichter und schwerer Fels

  • Locker und fest gelargerte Gesteinsarten

2. Senkrechter Verbau:

Folgende Merkmale zeichnen den senkrechten Verbau aus:
  • geringe Grabentiefe bzw. vorher festgelegte Tiefe
  • wandernde Baustellen (Leitung wird Stück für Stück saniert)
  • Grabenwände werden senkrecht vorgebracht
  • Abstützung erfolgt durch waagerecht eingebrachte Bohlen mit Grabenstützen oder Rundlinge mit Bauhacken

3. Waagerechter Verbau:

Folgende Merkmale zeichnen den waagerechten Verbau:
  • Grabentiefe vor Bauarbeiten nicht abschätzbar (es kann nach unten verlängert werden), bzw. tiefe Gräben
  • Grabenwände werden senkrecht eingebracht
  • Abstützung erfolgt waagerecht mit Bohlen und Grabenstützen oder Rundungen mit Bauhacken oder doppelte T-Trägern

4. Fertige Verbauplatten:

Folgende Merkmale zeichnen die fertigen Verbauplatten aus:
  • schnelles und einfaches Sichern des Grabens
  • hohe Sicherheit gegenüber Einsturz

Die verwendeten Platten werden entweder manuell (mit Grabenstützen) oder hydraulisch (mit Hydraulikstempeln) auseinandergedrückt.

Taktische Regeln für den Einsatz bei Tiefbau- und Silounfällen



In Tiefbaustellen. z.B. bei Rohr- oder Leitungsgrabenarbeiten kann es durch unkontrollierte Erdbewegungen oder Grabeneinbrüche zu Verschüttungen von Personen kommen.

Ursachen sind:

  • falsche Einschätzung des Erddrucks oder der Bodenart
  • Lasten seitlich der Baugrube. die zusätzlichen Druck ausüben
  • labiler, gelockerter Boden oder schrägstehende Erd- oder Felsschichten. die übereinander abrutschen können
  • fehlender, unsachgemäßer oder mangelhafter Grabenverbau

Ausreichender Schutz der eigenen Kräfte muß bei allen Einsatzmaßnahmen sichergestellt sein, auch bei Rettungsarbeiten.

Für die Beurteilung und sachgemäße Einsatzdurchführung ist die Kenntnis der auftretenden Erddrucke, der erforderlichen Böschungswinkel. der zulässigen Grabentiefen (ohne Verbau) und der einschlägigen Verbauarten unerläßlich.

Die Sicherheitsregeln sind den Vorschriften GUV 212 Merkheft "Baugruben und Gräben“ und der DIN 4124 ,,Baugruben und Gräben - Böschungen. Arbeitsraumbreiten. Verbau-“ zu entnehmen.

Ist das Retten von eingeklemmten oder verschütteten Personen im Graben selbst. z.B. durch Aufspreizen der Grabenumwandung, nicht möglich (hoher passiver Erddruck) so muß beiderseits der Grube abgegraben werden unter Beachtung der erforderlichen Böschungswinkel oder durch Herstellen eines sachgemäßen Verbaus.

Baugruben und Gräben mit senkrechten Wänden



Baugruben oder Graben bis 1,25 m

Baugruben und Gräben bis 1.25 m Tiefe, wie sie zum Beispiel teilweise für Gebäude mit hochliegendem Keller oder zur Aufnahme von Strom-, Gas-, Telefon- und Heizungsleitungen angelegt werden, dürfen im allgemeinen ohne besondere Sicherung mit senkrechten Wänden hergestellt werden.

Aber auch bei geringeren Wandhöhen kann es im Einzelfall erforderlich werden, die Wände abzuböschen oder fachgerecht zu verbauen, und zwar immer dann, wenn Erschütterungen zu erwarten sind, der Boden in der Nähe von Baugruben oder Gräben schon bei früheren Bauarbeiten aufgegraben worden ist oder Verkehrslasten die Standsicherheit der Wand gefährden. Diese Verhältnisse sind in der Regel in Großstädten anzutreffen.

Baugruben oder Graben ohne Verbau mit abgeböschten Kanten
Graben mit Saumbohlen

Bei 1,25 m bis 1,75 m hohen Wänden in standfestem, gewachsenem Boden genügt es im allgemeinen, den mehr als 1.25 m über der Sohle liegenden Bereich der Wand entsprechend den für die einzelnen Bodenwerte angegebenen Böschungswinkeln abzuböschen oder mit Saumbohlen zu sichern.

Diese Sicherungsmethode ist unzulässig, wenn Erschütterungen zu erwarten sind, der Boden in der Nähe schon bei früheren Bauarbeiten aufgegraben worden ist oder mit Belastungen zu rechnen ist, die die Standsicherheit der Erdwände gefährden.

Zu beachten ist auch, daß in vorübergehend standfestem Boden maschinell ausgehobene Gräben von mehr als 1.25 m Tiefe, deren Wände nicht entsprechend abgeböscht sind, erst dann betreten werden dürfen, nachdem unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel mit Verbaugeräten, ein Grabenverbau eingebracht ist. der zur Sicherung der Grabenwände ausreicht.
Hierzu gehört die Anwendung von Verbauverfahren oder der Einsatz von Verbaugeräten, die von dem beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestehenden ? Fachausschuß Tiefbaus in sicherheitstechnischer Hinsicht als geeignet beurteilt worden sind.

Probleme bei der Menschenrettung



Bei der Menschenrettung treten im Bereich von Tiefbauunfällen folgende Probleme auf, die in die Einsatzplanung mit einbezogen werden sollten:

Hilfsmittel

Zur Rettung bei Tiefbauunfällen stehen der Feuerwehr folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

Einsatzbefehl

Bei derartigen Einsätzen kommt aufgrund der Seltenheit und des geringen Platzbedarfes dem Einsatzbefehl besondere Bedeutung zu.

Verwendung der Trupps:
Bestandteile des Befehls:
Musterbefehl:

Folgender Musterbefehl soll uns an einem Einsatzbeispiel die Aufgabenverteilung verdeutlichen:

,,Lage: Person in Baugrube verschüttet. Angriffstrupp mit Sanitätskasten und Decke zur Personenrettung in die Grube zum Verunglückten vor. Wassertrupp richtet Rüstmaterial und Grabenstützen zur Sicherung am oberen Hand der Grube her. Schlauchtrupp bringt Spaten, Klappspaten, Eimer und Arbeitsleinen an die Grube vor. Melder übernimmt die Absicherung der Unfallstelle.“




    © Copyright by Markus Feuerwehrseiten