Technische Hilfeleistung
Hoch- und Tiefbauunfälle
Hoch- und Tiefbauunfälle
Selten aber gefährlich ?
Einsatzbeispiel: Vermisste Person "Am Kiwitt" 04. April 2000
- Einsatzbeginn: 04.04. / 18.47 Uhr
- angebliche Lage: Person verschüttet
- Einsatzabbruch: nach widersprüchlichen Zeugenaussagen wurde beschlossen, das der Einsatz am 05.04. Um 01.45 Uhr abgebrochen wird.
- Gesamtschaden geschätzt: 63.000 € / 125.000 DM
Eingesetzte Kräfte
- 125 Fm. FF Bergkamen
- BF Hagen (Hundestaffel)
- BF Dortmund
- Grubenwehr
- THW
- SEG
- Fremdfirmen
- Insgesamt: 300 Personen
Materialien u.a.
- Wärmebildkamera
- Horchgeräte
- Lichtgiraffen
- Rüsthölzer
- Kompressoren
- Radlader
- Bagger
Unfälle und nach dem Einsatz
aufgetretene Beschwerden:
- Blutvergiftung
- Lungenentzündung
- Prellungen
- Schürfwunden
Schäden :
- defekte Gerätschaften
- zerstörte Grünflächen
- zerstörte Mauern
Eingesetzte Fremdfirmen:
- Abbruch Crzybienski
- Märkische Hochbau
- Märkische Spezialtiefbau
- Fa. Röttger
- Fa. Reinighaus
Allgemeines
Obwohl die Unfälle im Bereich von Hoch- und Tiefbaustellen in den letzten Jahren immer geringer geworden sind, dies ist im allgemeinen auf die Einhaltung der strengen Vorschriften der Berufsgenossenschaften zurückzuführen, gehören diese Unfälle immer noch zu den schwierigsten Einsatzaufgaben bei der Feuerwehr. Das oben genannte Beispiel einer Rettung eines Verschütteten, wenn hier auch nur eine böswillige Alarmierung vorlag, zeigt die drei Dimensionen von Hoch- und Tiefbauunfällen:
Hoch- und Tiefbauunfälle sind für die Feuerwehr:
- Personalintensiv
- Geräteintensiv
- Zeitintensiv
Erschwerend ist zudem, das diese Art von Einsätzen in den meisten Feuerwehren nicht geübt werden kann. Kann man die allgemeine Brandbekämpfung (auch ohne Brandhaus) und patientengerechte Rettung auch einem PKW recht gut üben, ist dies für die Simulation von Hoch- und Tiefbauunfällen fast unmöglich. Selbst am Institut der Feuerwehr NRW können nur bestimmte Aufgaben geübt werden:
Aus der Homepage des IdF NRW:
Grubenverbau
Ein horizontaler und vertikaler Verbau einer Tiefbaustelle befinden sich unter einem Pavillon an der Nordstraße.
Sandhügel
Hier kann die Einsatzlage "Verschüttete Person dargestellt werden.
Schwalbennest
Ein "Schwalbennest" nach einer Gasexplosion.
- Höhenrettung
- Abstüzten von Wänden und Decken
Grundsätzliche Verhaltensmaßregeln
Beim Einsatz zum Retten Verschütteter und zum Sichern einsturzgefährdeter Bauteile und Bauwerke sollten folgende Verhaltensmaßregeln beachtet werden:
- Sofort nach Ankunft an der Unfallstelle hat sich der Einsatzleiter einen Überblick über die Ursache, den Grad und Umfang der Einsturzgefahr zu verschaffen: Erkundung. Er hat festzustellen, ob Menschen durch herabgefallene Bauteile verschüttet oder verletzt worden sind. Durch Befragen von Hausbewohnern oder Augenzeugen ist zu ermitteln, wie viele Personen vermutlich verunglückt sind und vermißt werden. Im Zweifelsfalle sind die Sucharbeiten so lange fortzusetzen, bis mit Sicherheit feststeht, daß keine Personen verschüttet sind. Hat sich der Unfall an einer Straße ereignet und ist ein Teil dieser Straße verschüttet, so sollte immer angenommen werden, daß auch dort Menschen unter den Trümmern verschüttet sind.
- Sobald nur vermutet werden kann, daß Menschen verschüttet sind, sind sofort die zu ihrer Rettung und ärztlichen Erstversorgung notwendigen Verstärkungen anzufordern.
- Die Einsatzstelle ist in einem solchen Umfang abzusperren, daß Zuschauer die Hilfeleistung weder behindern noch durch herabfallende Bautrümmer gefährdet werden. Die Absperrung für den Kraftverkehr muß in einem solchen Abstand zu dem einsturzgefährdeten Bauwerk erfolgen, daß dieses keinen Erschütterungen durch den Straßenverkehr ausgesetzt ist. Die dafür erforderlichen Vorkehrungen sind der Polizei zu übertragen.
- Das vom Einsturz bedrohte Bauwerk ist von allen Anwesenden räumen zu lassen.
- Zur Beurteilung der Standsicherheit des einsturzgefährdeten Bauwerks soll möglichst ein Sachverständiger der zuständigen Baubehörde hinzugezogen werden.
- Alle Arbeitstrupps sind so klein wie möglich zu bemessen, damit im Falle einer Gefahr ein leichteres Ausweichen möglich ist. Die Arbeit ist durch Posten, die auf gefahrbringende Geräusche und bauliche Veränderungen achten müssen, zu sichern.
- Solange sich Menschen unter den Trümmern befinden, dürfen keine Bauteile umgeworfen werden. Bauteile, die einzustürzen drohen, sind unbedingt unter Vermeidung von Erschütterungen provisorisch abzusichern. Diese notdürftige Absteifung muß so ausgeführt werden, daß sie die Rettungsmaßnahmen nicht erschwert oder gar unmöglich macht.
- Ist es notwendig, verschüttete oder verletzte Personen auch unter Einsturzgefahr zu retten, sind Posten aufzustellen, die die einsturzgefährdeten Bauteile beobachten.
- Die Verwendung von schweren Werkzeugen zum Wegräumen von Trümmern und Schutt ist weitgehend einzuschränken, damit Verunglückte nicht unbeabsichtigt verletzt werden.
- Werden verschüttete Personen gefunden, so sind diese vorsichtig von den auf ihnen lastenden Trümmern zu befreien, wobei baldmöglichst mit der ärztlichen Erstversorgung zu beginnen ist.
- Bei Einsätzen in der Nacht ist zur Erleichterung der Arbeiten und zum Schutz gegen Unfallgefahren die Unfallstelle ausreichend zu beleuchten.
Erkennen von Einsturzgefahren
Eine drohende Einsturzgefahr kündigt sich in der Regel durch wahrnehmbare Zeichen an.
- Hörbar durch Knistern oder Rieseln von Mörtel an Deckenauflagern und anderen Mauerhohlräumen.
- Sichtbar durch Überhängen von Mauern aus der Bauflucht, Ausbauchungen, Durchbiegungen, Risse im Mauerwerk, abfallenden Putz und gleichzeitige Rißbildung.
Um zu beobachten, ob weitere Veränderungen vorgehen, sind über die Rißstellen dünne Glasstücke zu legen und anzugipsen. Die gleiche Überwachung ist auch durch Gipsmanschetten zu erreichen.