Technische Hilfeleistung

UVV

Technische Hilfe



UVV / Unfallversicherungsträger

Immer wieder kommt es bei den technischen Hilfeleistungen zu Verletzungen und Unfällen. Dabei wäre eine große Anzahl dieser Unfälle zu vermeiden gewesen. Deshalb hier einige Grundsätze zum sicheren Arbeiten.

    Die technische Hilfeleistung findet oft in unzugänglichem Gelände statt, z.B. an Böschungen, in Gräben, an Gewässern. Deshalb müssen wir uns
    • den Weg frei machen;
    • einen festen Standplatz schaffen;
    • das Gerät sicher einsetzen.

Im einzelnen wollen wir uns den Einsatz von Lufthebern, Spreizer, Schneidgerät und Rettungszylindern genauer ansehen.

Gesetzliche Grundlagen

Luftheber

(2) Luftheber sind so aufzustellen und zu benutzen, daß spitze oder scharfe Gegenstände sowie thermische Einwirkungen tragende Teile des Gerätes nicht beschädigen.

Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte

§24. (1) Bei der Verwendung hydraulisch betätigter Rettungsgeräte ist durch geeignete Maßnahmen darauf zu achten, daß Feuerwehrangehörige durch freigesetzte oder auf andere Gegenstände übertragene Energien nicht verletzt werden.

(2) Beim Arbeiten mit hydraulisch betätigten Rettungsgeräten müssen Feuerwehrangehörige Gesichtsschutz tragen.

Zu § 24 Abs. 1:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn 

Spreizer,Schneidgerät,Rettungszylinder

Beim Umgang mit diesen hydraulischen Rettungsgeräten

    • kann man sich einklemmen, schneiden oder stechen;
    • kann das Gerät abrutschen;
    • können Fahrzeugteile zurückschnellen;
    • können Splitter wegfliegen.

    Deshalb sind folgende Hinweise zu beachten:

    • Immer sicheren Ansatzpunkt suchen
    • Schneidgerät am zu schneidenden Teil möglichst rechtwinklig ansetzen
    • Bei Übungen keine Schneidversuche an zu starken Materialien durchführen (Einsatzgrenzen entsprechend Betriebsanleitung)

    Vor dem Beginn des Spreizens oder Schneidens

    • mögliche Spannungszustände berücksichtigen;
    • Größtmöglichen Abstand zur Ansatzstelle von Spreiz- bzw Schneidgerät halten;
    • Nicht durch eigene Gewaltanwendung, z.B. zur Änderung der  Schnittrichtung, selbst Spannung erzeugen.

    Achtung!
    Beim Einsatz von Spreizern und Schneidgeräten können Splitter fliegen! Deshalb ist stets ein Helm mit Gesichtsschutz zu tragen. Auch die in der Nähe stehenden Personen sind gefährdet. Wenn sie nicht gebraucht werden und nicht entsprechend geschützt sind, haben sie hier nichts zu suchen.

    Beim Ansetzen des Rettungszylinders muß vor allem auf den richtigen Winkel geachtet werden. Beim drücken ändert sich der Winkel zwischen dem Rettungszylinder und dem weggedrückten Teil. Der Winkel wird spitzer. Ist dies vorher nicht berücksichtigt worden und wurde der Rettungszylinder nicht tief genug angesetzt, kann er plötzlich abrutschen und das Material schnellt zurück.

Luftheber

    Arbeiten mit dem Luftheber können dann gefährlich werden, wenn
    • die zu hebende Lasten unkontrolliert kippen oder umfallen;
    • der Luftheber selbst platzt oder wegrutscht.

    Deshalb:

    • Stellteile des Lufthebers außerhalb des Gefahren- bereiches aufstellen;
    • Luftheber selbst so aufstellen, daß er nicht durch spitze oder scharfe Gegenstände oder durch Hitze- einwirkung beschädigt wird.

Kleidung

Bei allen Einsätzen ist immer der Feuerwehrschutzanzug mit Helm, Handschuhen und Stiefeln zu tragen. Bei Arbeiten im Straßenverkehr ist Einsatzkleidung mit Warnwirkung zu tragen. Die orangefarbene Jacke des Feuerwehrschutzanzuges mit Reflex- streifen und der Helm haben die erforderliche Warnwirkung.

Warnwesten haben den Nachteil, daß sie erst angezogen werden müssen. Deshalb werden sie oft nicht getragen, gerade zu Beginn des Einsatzes, wenn die Absperrmaßnahmen und die Beleuchtung noch nicht vollständig sind. Warnwesten über der Einsatzkleidung sind unbequem zu tragen und das Material weist nicht die Eigenschaften des Feuerwehrschutzanzuges auf.

Für die Einsatzkräfte ist auch bei Einsätzen außerhalb des Straßenraumes wichtig, sich mit der orangefarbenen Jacke des Feuerwehrschutzanzuges auffällig zu kleiden.




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