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Notfallmanagement

Notfallmanagement - Die Gefahrenabwehr bei der Bahn

Der folgende Inhalt liegt auf den Seiten von Deutsche Bahn AG - Merkblätter. Für die Aktualität und Richtigkeit des Inhalts kann keine Gewähr übernommen werden.

Warum Notfallmanagement? Die Bahn ist doch sicher!

Die Bahn ist eines der sichersten Verkehrsmittel überhaupt. Dennoch kommen auch im Bereich der Bahn Unfälle vor, die in den allermeisten Fällen von Dritten verursacht werden. Dazu gehören z. B. die tragischen Unfälle an Bahnübergängen, aufgrund Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder Unfälle, die aus dem unbefugten Betreten des Gleisbereichs resultieren. Aufgrund der technischen Sicherungssysteme und der Eigenschaft des Schienenverkehrs handelt es sich bei der überwiegenden Anzahl aller Unfälle im Bahnbereich um kleine Unfälle, zumeist, ohne dass Menschen verletzt werden.

Vor der Tatsache, dass solche Unfälle, wie in jedem Bereich des öffentlichen und privaten Lebens auch bei der Bahn vorkommen können, verschließen wir nicht die Augen. Wo andere selten reagieren, agiert die Bahn bereits im Vorfeld. Die Leistungen, die unser Unternehmen in diesem Bereich jährlich erbringt, liegen in einem hohen zweistelligen Millionenbereich. In enger und ständiger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zur Gefahrenabwehr setzt die Bahn auch in diesem Bereich Maßstäbe, die oft international übernommen werden.

Die Feuerwehren sind zuständig! Warum dann noch ein Notfallmanagement?

Die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr liegt bei den Feuerwehren; diese haben den gesetzlichen Auftrag. Unabhängig davon verpflichtet das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) alle Eisenbahnen in Deutschland, nicht nur die DB AG, an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung mitzuwirken. Diesen pauschalen gesetzlichen Auftrag erfüllt die DB AG durch ihr Notfallmanagement.

Was kann ich mir unter dem Begriff „Notfallmanager“ vorstellen?

Der Begriff „Notfallmanager“ wurde anfangs sehr belächelt. Bei der Bahn wurde plötzlich sehr viel „gemanagt“. Tatsächlich ist der Begriff durchaus wörtlich zu nehmen. Der Notfallmanager organisiert den Ablauf der Rettungsmaßnahmen, d. h. er weist Aufgaben zu und delegiert Verantwortung. Er „managt“ also tatsächlich den aktuellen Unfall.

Der in der Ländervereinbarung zugesagte Fachberater der Bahn wird durch den Notfallmanager bereit gestellt. Er ist seitens der Bahn der Einsatzleiter und unterstützt den Einsatzleiter der Feuerwehr in allen Fragen des Eisenbahnbetriebs. Er sorgt für den Schutz der am Ereignisort tätigen Einsatzkräfte und organisiert die erforderliche Notfalltechnik der Bahn. Als Einsatzleiter der Bahn ist er gegenüber allen Mitarbeitern der Bahn, die sich am Ereignisort aufhalten, weisungsbefugt.

Aber auch im Vorfeld von möglichen Ereignissen ist der Notfallmanager stets der Ansprechpartner für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), wie z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste, THW, Polizei. Er organisiert in Abstimmung mit den BOS Übungen und wirkt bei der Erstellung von Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO) bzw. ähnlichen Unterlagen mit.

Der Notfallmanager ist erkennbar an orangeroter Wetterschutzjacke bzw. Warnweste mit Rückenaufdruck „Notfallmanager“. Bei Bedarf kann er sich mit einem Lichtbildausweis der DB AG mit Funktionsaufdruck „Notfallmanager“ legitimieren.

Was ist eine Notfallleitstelle?

Von erheblicher Bedeutung im Ereignisfall ist die schnelle Alarmierung der Rettungskräfte, aber auch die Durchführung der erforderlichen Schutzmaßnahmen. In Zeiten steigender Mobilfunknutzung werden zunehmend Meldungen über Unfälle von Anwohnern und Reisenden direkt über die Notrufe 112 bzw. 110 gemeldet. Aber auch die bahneigenen Kommunikationswege, wie z. B. Zugfunk, bleiben von Bedeutung. Um in beiden Fällen eine schnelle gegenseitige Information zu gewährleisten, hat die DB Netz AG bundesweit sieben Notfallleitstellen eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, Meldungen über gefährliche Ereignisse entgegenzunehmen und weiterzuleiten.

Die Notfallleitstellen sind rund um die Uhr besetzt und verfügen über modernste Leitstellentechnik. Anders als von herkömmlichen Telefonanschlüssen bekannt, kann die Notfallleitstelle jede Feuerwehr- und Polizeileitstelle in ihrem Zuständigkeitsbereich über die Ortskennzahl (Vorwahl) und die Notrufnummer erreichen. Damit ist eine schnelle Alarmierung der Rettungskräfte gewährleistet. Im Gegenzug haben die Leitstellen der Feuerwehr und der Polizei die Möglichkeit, die jeweils zuständige Notfallleitstelle durch ein besonderes Routingverfahren über eine bundesweit einheitliche Rufnummer zu erreichen. Hierbei handelt es sich um ein so genanntes Festnetzrouting, das im Mobilfunkbereich nicht funktionsfähig ist.

Durch die Notfallleitstelle werden der Leitstelle der Feuerwehr die ersten durchgeführten Schutzmaßnahmen, wie Sperren von Gleisen fernschriftlich per Fax bestätigt.

Können die Einsatzkräfte durch die Oberleitung gefährdet werden?

Die Oberleitung steht unter einen ständigen Spannung von 15.000 Volt. Von den Spannung führenden Teilen der Oberleitungsanlage muss der gemäß geltender DIN-Norm vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten werden. Wird es im Rahmen eines Einsatzes erforderlich, diesen Sicherheitsabstand zu unterschreiten bzw. besteht die Gefahr eines Unterschreitens, muss die Oberleitung ausgeschaltet und bahngeerdet werden. Ein alleiniges Ausschalten ohne Bahnerdung ist nicht ausreichend, da benachbarte Spannung führende Anlagen, nicht nur Oberleitungsanlagen, sondern z. B. auch Überlandleitungen, die ausgeschaltete Oberleitung erneut unter Spannung setzen können. Diese so erzeugten Spannungen können Werte bis zu 8.000 Volt erreichen.

Wer führt die Bahnerdung der Oberleitung durch?

Die Bahnerdung der Oberleitung dient der Abwendung einer bahntypischen Gefahr und ist daher im Bereich der DB AG deren Aufgabe. Für die Sicherstellung einer Bahnerdung ist der Notfallmanager verantwortlich; er führt sie in der Regel selber durch.

Ich habe gehört, dass auch Feuerwehren ausgebildet werden!

Gemäß der Vereinbarung mit den Ländern ist es den jeweiligen Feuerwehren freigestellt, Einsatzkräfte im Bahnerden ausbilden zu lassen, um so auch eine erforderliche Bahnerdung durchführen zu können, wenn der Notfallmanager noch nicht vor Ort ist.

Der Deutsche Städtetag unterstützt ausdrücklich diese Möglichkeit!

Unabhängig davon, ob eine Feuerwehr über unterwiesene Kräfte verfügt, ist für die Sicherstellung der Bahnerdung weiterhin der Notfallmanager zuständig, d. h. die Ausbildung von Feuerwehren erfolgt zusätzlich und ersetzt nicht die Ausbildung der eigenen Mitarbeiter. Die Entscheidung, ob die Bahnerdung im tatsächlichen Ereignis durch die Feuerwehr ausgeführt wird, liegt immer beim jeweiligen Einsatzleiter der Feuerwehr.

Entscheidet sich eine Feuerwehr dazu, die Bahnerdung im Einzelfall zu übernehmen, werden die Einsatzkräfte auf Kosten der DB AG aus- und fortgebildet. Der Feuerwehr wird entsprechendes Erdungsgerät zur Verfügung gestellt. Wartung und Reparatur des Geräts werden durch die DB AG organisiert und durchgeführt. Ansprechpartner für Ausbildung und Ausrüstung der Einsatzkräfte ist der Notfallmanager.

Um für beide Seiten Rechtssicherheit zu erlangen, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, die jederzeit gekündigt werden kann. Eine Mustervereinbarung kann unter der E-Mailadresse notfallmanagement@bahn.de angefordert werden.

Ist für Bahnunfälle eisenbahntypisches Rettungsgerät erforderlich?

Hilfeleistungseinsätze im Bereich der Eisenbahn und im Bereich der Straße unterscheiden sich hinsichtlich des erforderlichen Geräts nicht. Besonderes Rettungsgerät, das ausschließlich im Bereich der Eisenbahn erforderlich wird, ist daher nicht vorhanden. Im Gegenteil: Gerade im Bereich des Straßenverkehrs erfordern die aufgrund des gestiegenen Sicherheitsbewusstseins der Kunden entwickelten Maßnahmen, wie z. B. Seitenaufprallschutz, zunehmend stärkere und leistungsfähigere Geräte zum Eindringen.

Im Gegensatz dazu sind Bahnunfälle, bei denen die Schienenfahrzeuge so stark zerstört werden, dass keiner der Zugänge mehr nutzbar ist, die Ausnahme.

An wen wende ich mich, wenn ich weitere Fragen habe?

Die vorstehenden Ausführungen beschreiben die Leistungen der Bahn zur Gefahrenabwehr nur im Ansatz und können nicht vollständig sein. Für die Beantwortung weitergehender Fragen zu diesem Thema erreichen Sie uns unter folgender Anschrift:

Deutsche Bahn AG
Notfallmanagement, Brandschutz
Postfach 11 04 17
60039 Frankfurt
Telefon: 069 265-54291
Fax: 069 265-54299
E-Mail: notfallmanagement(at)bahn.de

 

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Leitfaden Hilfeleistungseinsätze

Hinweise für Einsatzkräfte

Übersicht Einsatzmerkblätter

Hinweise zum Erstellen von Einsatzmerkblättern

 




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